Allgemeine Geschäftsbedingungen der Baustoff Brandes GmbH
(Gilt nur für Unternehmer – gültig ab 01.03.2021)
Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Unsere nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu unseren Kunden. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltslos ausführen. Unternehmer im Sinne der dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die mit uns in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit in Geschäftsbeziehung treten.
§ 1 Angebot, Angebotsunterlagen, Geltung der VOB / Teil B
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Unsere Angebote sind freibleibend, das heißt, sie sind nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Die in Angeboten enthaltenen Preise beziehen sich ausschließlich auf die dort jeweils angegebenen Mengen.
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In Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe.
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Übernehmen wir aufgrund Vereinbarung auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/Teil B) Vertragsgrundlage mit dem Kunden.
§ 2 Preise
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Unsere Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung und Transport. Die Gewährung eines Zahlungsziels, sowie der Abzug von Skonto und sonstigen Rabatten bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle der Skontogewährung sind Dienstleistungen, Verpackungen, Montageleistungen nicht skontiertfähig, sowie weiterhin 4,5% des Warenwertes aufgrund von enthaltenen Vorfrachten nicht skontierfähig. Die Gewährung von Skonto hat zur weiteren Voraussetzung, dass das Konto des Kunden sonst keine fälligen Forderungen zu unseren Gunsten ausweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht und Dienstleistungen.
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Paletten, Big-Bags, Gitterboxen und sonstige Verpackungsmittel werden separat berechnet. Rückholkosten für Paletten, Big-Bags etc. gehen zu Lasten des Käufers
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Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluß des Vertrages zu Kostenerhöhungen oder -senkungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Änderungen der Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten oder Materialpreise kommt. Dies werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.
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Angebotspreise, die die Kosten des Transports beinhalten, setzen volle Ladung und Ausnutzung des vollen Ladegewichtes des jeweiligen Transportmittels voraus. Werden Teillieferungen oder wird die Auslieferungen durch Triebwagen verlangt, gehen Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
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Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
§ 3 Rücktritt, Rückgabe von Waren
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Wir sind berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn
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der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht oder
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aufgrund eines von uns nicht zu vertretenden Umstandes ein eigener Einkauf des Kaufgegenstandes nicht vertragsgemäß möglich ist oder
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der Lieferung mit zumutbaren Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse entgegenstehen.
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Bei Vorliegen eines der vorgenannten Fälle werden wir den Kunden unverzüglich hiervon informieren, den Rücktritt erklären und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden erstatten.
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Für Waren, die ohne rechtliche Verpflichtung unsererseits und mit unserem Einverständnis ungebraucht sowie unbeschädigt an uns zurückgegeben werden, vergüten wir 80% des Rechnungsbetrages nach Abzug aller Fracht- und sonstigen Kosten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
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Bei Barverkauf oder sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar. Bei Bezahlung durch Wechsel oder Scheck (was vorher vereinbart sein muss) ist der Kunde auch zur Übernahme von jeglichen Diskont- und Wechselspesen etc. verpflichtet.
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Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von drei Kalenderwochen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Wir werden den Kunden mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.
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Verzug tritt auch ohne Mahnung spätestens dann ein, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Kalenderwochen, gerechnet ab dem Datum der Lieferung zahlt.
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Im Falle der Stundung des Kaufpreises ist dieser in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen zu verzinsen.
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Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, alle offenstehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. In einem solchen Falle entfallen eventuell vereinbarte Skonti und Rabatte.
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Erfolgen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nicht fristgemäß, so können wir nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder weitere Lieferungen und Leistungen ablehnen und Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen.
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Zur Geltendmachung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder es sich um Rückabwicklungsansprüche aus einem gemäß § 355 BGB widerrufenen Vertrag handelt.
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Erfolgt die Zahlung durch Abbuchung im SEPA Lastschriftverfahren, so wird die Ankündigungsfrist (PreNotification-Frist) auf 2 Tage verkürzt.
§ 5 Lieferung / Gefahrtragung
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Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle der Erfüllungsort; bei Anlieferungen trägt der Kunde die Gefahr. Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten.
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Lieferung frei Baustelle bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schweren Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verläßt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden oder einer von ihm beauftragten Person die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Kunden berechnet. Wird das Abladen der gelieferten Ware aufgrund getroffener Vereinbarungen von uns oder unserem Beauftragten durchgeführt, so wird am Fahrzeug abgeladen. Beförderung in den Bau findet nicht statt.
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Bei Lieferung, spätestens jedoch vor dem Einbau/der Verarbeitung, ist unsere Ware nochmals auf Mängel zu prüfen.
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Bei unberechtigter Nichtabnahme der gelieferten Ware gehen Kosten und Schäden zu Lasten des Kunden. Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen.
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Bei Zufuhr von Waren berechnen wir je Anlieferung eine Frachtpauschale. Bei Kranentladungen berechnen wir - je Entladevorgang - eine Kostengebühr. Für Paletten stellen wir ebenfalls eine Gebührenrechnung. Für Mehrweg-Paletten, die in einwandfreiem Zustand frei Lager zurückgegeben werden, schreiben wir den Paletteneinsatz abzüglich einer Benutzungsgebühr gut. Die jeweils gültigen Gebührensätze machen wir per Aushang in unserem Geschäftslokal bekannt. Auf Anforderung senden wir Ihnen dieses Gebührenblatt auch zu. Änderungen der Gebühren- und Kostenpauschale behalten wir uns vor. Alle weiteren Dienstleistungen werden in Rechnung gestellt.
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Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und -fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Kunde die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.
§ 6 Lieferzeit / Selbstbelieferungsvorbehalt
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Von uns angegebene Lieferzeiten gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstlieferung, es sei denn, dass wir Lieferfristen verbindlich zusagen.
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Werden wir vom Vorlieferanten nicht oder nicht vertragsgemäß beliefert, steht uns innerhalb von vier Wochen nach Kenntnis der unzureichenden Selbstbelieferung ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Wir sind verpflichtet, den den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware zu informieren und dem Kunden etwaige bereits erhaltende Gegenleistungen unverzüglich zurück zu erstatten.
§ 7 Mängelgewährleistung
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Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung berechtigt. Im Übrigen verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
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Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Pflichten des Kunden gemäß § 377 HGB bleiben hiervon unberührt.
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Schäden, die durch Mängel an den gelieferten Waren verursacht werden, sind uns unverzüglich unter Angabe der betreffenden Ware anzuzeigen. Stellt der Kunde einen Mangel fest, darf er den Kaufgegenstand nicht verarbeiten, bearbeiten oder seine Zugriffsmöglichkeit hieran aufgeben bis eine einvernehmliche Regelung mit uns getroffen wurde oder eine Beweissicherung mit uns oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt wurde.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn es liegt ein Fall des § 438 I Nr. 2 BGB (Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen) vor, dann verbleibt es bei der 5-jährigen Verjährung. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, wenn wir Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten oder eine Garantie für die betreffende Beschaffenheit der Ware/Leistung übernommen haben oder wenn wir für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften.
§ 8 Haftung
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Sind wir zum Schadensersatz oder zur Erstattung von Kosten verpflichtet, so trifft uns die unbeschränkte Haftung nur:
− für Verluste oder Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, Körper oder Gesundheit, die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns resultieren und
− für sonstige Verluste oder Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverlet-zung von uns oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
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Für Verluste oder Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unserer rechtlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Agenten, für die wir indirekt verantwortlich sind, beru-hen, trifft uns die Haftung auf Ersatz von Schäden oder Kosten nur in den Fällen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und ver-trauen darf. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf die zum Zeitpunkt des Kaufs oder Auftrags typischen vorhersehbaren Verluste und Schäden beschränkt.
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Die in § 8 Nr. 2 vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Die in § 8 Nr. 2 festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Verluste und Schäden, die
− aus einem von uns arglistig verschwiegenen Sach- oder Rechtsmangel herrühren oder
− aus der Verletzung einer von uns abgegebenen ausdrücklichen Garantie für die Beschaffenheit re-sultieren.
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Unsere Haftung auf Schadensersatz gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den in dieser Verein-barung vereinbarten Haftungsbeschränkungen unberührt.
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Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitungen von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen (Kaufpreis, Trans-portvergütung, Verzugszinsen, sonstiger Verzugsschaden, etc.) aus dem Kaufvertrag vor.
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Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kun-den abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
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Bei Pfändungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen unseres Eigen-tums hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. . Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche In-terventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten verarbeiten wir nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Nähere Einzelheiten sind unserer Webseite zu entnehmen unter www.baustoff-brandes.de/datenschutzerklaerung/).
§ 11 Geltendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist Peine (Niedersachsen) Gerichtsstand und Erfüllungsort.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.